Private Krankenversicherung (PKV) für Angestellte
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Arbeitnehmer/Angestellte ab 49.500,00 Euro Bruttojahreseinkommen (2011) können in die Private Krankenversicherung wechseln.
Das entspricht einem monatlichen Bruttogehalt von 4125,00 Euro.
Wählen Sie hier Ihre Leistungen:
TÜV-Zertifizierung Auszug:
Private Krankenversicherung für Angestellte
Die Private Krankenversicherung für den Angestellten oder die Angestellte ist in einigen Punkten differenziert zu betrachten, da es Unterschiede in der Berechnung der Beitragsbelastung für den Arbeitnehmer/Angestellten gibt.
Eine gute Entscheidung zur Auswahl der richtigen privaten Krankenversicherung für den angestellten Mann und die angestellte Frau ist, zu aller erst die Auswahl auf solide Gesellschaften und dauerhafte Tarife einzuschränken. Hierzu ist eine Auswertung der Beitragsentwicklung der einzelnen PKV Tarife in der Vergangenheit erforderlich.
Denken Sie bitte daran, dass man sich unter Umständen durch den Wechsel in die private Krankenversicherung für lange Dauer zur Absicherung in der privaten Krankenversicherungs entscheidet (eventuell sogar für sein restliches Leben). Die Beitragsstabilität ist also ein sehr wichtiges Auswahlkriterium!
Als Angestellter bzw. Angestellte mit Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze wird die Private Krankenversicherung gern als Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung gewählt, weil dauerhaft häufig günstigere Beiträge bei gleichzeitig besseren Leistungen möglich sind.
Besonders bei jungem Eintrittsalter zum Zeitpunkt des Wechsels zu einer der privaten Krankenversicherungen ist dies auch wirklich dauerhaft möglich, auch unter Berücksichtigung zusätzlich abgeschlossener Tarife, die eine Beitragssenkung im Alter realisieren. So ist auch im Rentenalter die Privatabsicherung bei guten Leistungen zu äußerst attraktiven Beiträgen möglich. Interessant ist für den Arbeitnehmer, dass es Tarife für Beitragsstabilität bzw. Beitragsentlastung im Alter gibt, die ebenfalls vom Arbeitgeber mit knapp 50% bezuschusst werden, wenn die Arbeitgeber-Zuschuss-Höchstgrenze nicht überschritten wird. Lassen Sie sich zum Thema Private Krankenversicherung für Angestellte von uns einen Tarifvergleich nach Ihren persönlichen Leistungskriterien erstellen.
Arbeitgeberanteil der PKV für Angestellte 2011
Der Arbeitgeberanteil ( Arbeitgeberzuschuss) zur Privaten Krankenversicherung ist ein Pflichtzuschuß des Arbeitgebers zur PKV der steuerfrei gezahlt wird.
Den Arbeitgeberanteil(Arbeitgeberzuschuss) für die private Krankenversicherung(PKV) erhalten alle Arbeitnehmer/ Angestellte, die über der Jahresentgeldgrenze zur Krankenversicherung verdienen,
(2011= 49.500 Euro Bruttojahreseinkommen) und in der privaten Krankenversicherung versichert sind, oder sich versichern wollen.
Der Arbeitgeber beteiligt sich bei Arbeitnehmern/ Angestellten und dessen mitversicherten Familienangehörigen mit bis zu 50% der PKV Beiträge, bis zu einem Höchstbetrag, an den tatsächlichen Kosten für die Private Krankenversicherung (PKV).
Der Höchstbetrag zum Arbeitgeberanteil(Arbeitgeberzuschuss) für die Private Krankenversicherung:
Ab 01.01.2011 271,01 Euro. Der Arbeitgeberanteil richtet sich immer nach der Hälfte des Höchstbeitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der maximale Zuschuß zur Pflegepflichtversicherung beträgt 2011 36,20 Euro.
Höchstbeitrag Plichtbeitrag Arbeitgeberanteil/Arbeitgeberzuschuss Private Krankenversicherung (PKV) 2011: 271,01 Euro zzgl. 36,20 Euro Pflegepflichtversicherung.
