Private Krankenversicherung (PKV) für Freiberufler
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Selbständige und Freiberufler können sich ohne Einkommensgrenze privat kranken versichern.
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Private Krankenversicherung für Freiberufler
Die Private Krankenversicherung für Freiberufler
Selbständige und Freiberufler sind auf ihre Arbeitskraft angewiesen und können sich oft keine längeren Krankheitsphasen leisten. Aus diesem Grund benötigen sie einen besonders hochwertigen und individuellen Versicherungsschutz bei Krankheit.
Eine private Krankenversicherung kann mit den vereinbarten Leistungen individuell auf sie zugeschnitten werden.
Einsteigertarif/Private Krankenversicherung für Freiberufler:
Die Einsteigertarife der PKV eignen sich speziell für junge Selbständige und Freiberufler, die Wert auf eine günstige private Krankenversicherung legen. In der PKV erhält man oft für geringere Beiträge als in der gesetzlichen Krankenkasse eine vergleichbare medizinische Grundversorgung geboten, die dann je nach Tarif später mit einer vorher vereinbarten Option ohne Gesundheitsprüfung in den Leistungen erweitert werden kann.
Mittlere- und Premiumtarife/Private Krankenversicherung für Freiberufler:
Freiberufler, die es sich leisten können, sollten jedoch von Anfang an einen leistungsstarken Tarif für Ihre private Krankenversicherung bevorzugen. Je nach PKV-Versicherer sind in den Tarifen der privaten Krankenversicherung für Freiberufler höherwertige Leistungen wie Einzelzimmer bei Klinikaufenthalt, Chefarzt- oder Heilpraktikerbehandlung und ein offener Hilfs- und Heilmittelkatalog enthalten. Ebenfalls können umfangreiche Leistungen beim Krankentagegeld/Krankenhaustagegeld vereinbart werden.
Krankentagegeld für Freiberufler
Krankentagegeld für Freiberufler:
Krankentagegeld/gesetzliche Krankenversicherung/Freiberufler
Freiberufler sind zwar ihr eigener Chef, müssen dafür aber auch im Krankheitsfall die finanziellen Verluste durch den Arbeitsausfall selber tragen. Krankentagegeld für Freiberufler gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch, wenn die Versicherten einen Wahltarif abschließen.
Finanzielle Einbußen im Krankheitsfall müssen für Freiberufler zuverlässig und schnell abgefedert werden, damit laufende Rechnungen bezahlt werden können und der gewohnte Lebensstandard gewährleistet bleibt.
Krankentagegeld private Krankenversicherung/Freiberufler
Eine Auszahlung des Krankentagegelds für Freiberufler ist in der privaten Krankenversicherung bereits ab dem vierten Tag möglich. Die Höhe der Leistungen und die Fälligkeiten einer Krankentagegeldversicherung innerhalb der privaten Krankenversicherung für Freiberufler können individuell gestaffelt werden. Wenn ein Krankentagegeld für Freiberufler z.B. erst nach 6 Wochen Krankheitsdauer beginnt, ist das natürlich erheblich preiswerter als eine Auszahlung ab dem vierten Tag. Eine Staffelung der Leistung ist daher sinnvoll.
Wir beraten Sie gerne zu Thema Krankentagegeld für Freiberufler und vergleichen für Sie die Tarife zum Krankentagegeld der privaten Krankenversicherungen.
Gesetzliche Krankenversicherung für Freiberufler
Freiberufler: Freiwilliges Mitglied/gesetliche Krankenversicherung/Mindestbeitrag GKV 2011
Wer sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, muss einen Mindestbeitrag bezahlen.
Ihm wird unterstellt, dass er 1890 Euro im Monat verdient.
Ab dem 1. Januar gibt es für die Kassen einheitliche Regeln, nach denen der Beitrag berechnet wird, zuvor konnten die Kassen selber entscheiden wie sie die Einnahmen aus Selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit, Mieteinahmen oder Zinseinahmen berücksichtigen.
Wer als Freiberufler wenig verdient, muss mindestens soviel Beitrag zahlen als hätte er einen Verdienst von 1890 Euro monatlich. Für diese Freiberufler wird es meist teurer, zumindest wenn sie eine günstige Krankenkasse hatten.
Beispiel AOK Niedersachsen Mindestbeitrag für Freiberufler 2011:
Krankengeld ab der 7. Woche
Beitragssatz Krankenversicherung 15,5 % 14,9 %
Monatlicher Mindestbeitrag für Freiberufler:
297,02 Euro Monatsbeitrag/gesetzliche Krankenversicherung mit Krankentagegeld
285,52 Euro Monatsbeitrag/gesetzliche Krankenversicherung ohne Krankentagegeld
Monatlicher Mindestbeitrag, wenn ein Gründungszuschuss durch die Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird:
198,01 Euro Monatsbeitrag/gesetzliche Krankenversicherung mit Krankentagegeld
190,35 Euro Monatsbeitrag/gesetzliche Krankenversicherung ohne Krankentagegeld.
Höchstbeitrag Gesetzliche Krankenversicherung 2011/Freiberufler:
bei 3.712,50 Euro monatlichem Einkommen. Das entspricht einem Jahreseinkommen von 44.550 Euro/2011
575,44 Euro Monatsbeitrag/gesetzliche Krankenversicherung mit Krankentagegeld
553,16 Euro Monatsbeitrag/gesetzliche Krankenversicherung ohne Krankentagegeld
